Urteil des BGH vom 27.11.2007 zum Ersatz der Reparaturkosten im Rahmen der 130%-Grenze und dem Nachweis des Integritätsinteresses durch Weiternutzung über 6 Monate

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 56/07 Verkündet am: 27. November 2007 H o l m e s, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 249 Hb Der Geschädigte kann zum Ausgleich eines Fahrzeugschadens, der den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30% übersteigt, Reparaturkosten … Urteil des BGH vom 27.11.2007 zum Ersatz der Reparaturkosten im Rahmen der 130%-Grenze und dem Nachweis des Integritätsinteresses durch Weiternutzung über 6 Monate weiterlesen